Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB der
Dolmetscherin/Übersetzerin Cristina Weber – nachfolgend Auftragnehmer – an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich und in jedem Fall für den jeweiligen Inhalt der zu übersetzenden Texte nicht verantwortlich. Für deren Verwendung und Inverkehrbringung ist seitens des Auftragnehmers jegliche Haftung ausgeschlossen.
1. Auftragserteilung
Ein Dolmetsch- bzw. Übersetzungsauftrag ist in der Regel in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Brief) zu erteilen. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt wurde.
In Eilfällen können auch kurzfristig telefonisch erteilte Dolmetschaufträge angenommen werden. Der schriftliche Auftrag ist dann unverzüglich nachzureichen. Dolmetscheraufträge, die am Tag der Auftragserteilung ausgeführt werden sollen, sind nicht stornierbar.
Dolmetscher- bzw. Übersetzungsaufträge können spätestens 48 Stunden vor dem Dolmetschereinsatz bzw. 24 Stunden nach Erteilung des Übersetzungsauftrags storniert werden. Bei zeitlich späterer Stornierung werden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Dolmetschertermine, die aus Gründen, die nicht in der Verantwortungssphäre des Auftragnehmers liegen, ohne rechtzeitige Stornierung entfallen, sind vom Auftraggeber in vollem Umfang zum vereinbarten Honorar zu entgelten.
Bei Dolmetscheraufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber spätestens 48 Stunden vor dem Dolmetschereinsatz entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen – andernfalls kann keine Gewähr für die Korrektheit der mündlichen Übertragung übernommen werden.
Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der jeweiligen Übersetzung erforderlich sind, sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bei Auftragserteilung, spätestens jedoch 24 Stunden nach Eingang des Übersetzungsauftrags, zu übergeben – andernfalls wird für die Richtigkeit der Übersetzung keine Gewähr übernommen.
Der Auftragnehmer hat das Recht bei der Ausführung seines Auftrags jederzeit Dritte seiner Wahl heranzuziehen. Dadurch entstehen dem Auftraggeber keine Zusatzkosten.
2. Mängelhaftung und Rücktrittsrechte
Sämtliche Mängelrügen bezüglich der Qualität der jeweiligen Übersetzung sind innerhalb einer Woche nach Lieferung der Übersetzung vom Auftraggeber geltend zu machen. Später eingehende Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die jeweiligen Mängel müssen vom Auftraggeber schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
Der Auftragnehmer ist dann berechtigt und verpflichtet die beanstandeten Passagen der Übersetzung zu korrigieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen.
Wird die Fristsetzung verweigert, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Mängelhaftung befreit.
Erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Eine Preisminderung wird pro nachgewiesenen Fehler gewährleistet. Pro nachgewiesenen Fehler wird eine pauschale Ermäßigung in Höhe von 0,20 Cent erstattet.
Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
Dazu zählen u.a. in jedem Fall:
Stilistische Verbesserungen und Rechtschreibfehler, die nicht als Übersetzungsmängel anerkannt werden.
Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen kann grundsätzlich keinerlei Haftung übernommen werden.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht ebenfalls keine Haftung.
Für die jeweiligen Korrekturleistungen wird die Haftung nur dann übernommen, wenn gleichzeitig der Ausgangstext zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer ist – außer bei grobem Verschulden – die Haftung des Auftragnehmers für dabei womöglich entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie z.B. Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten) ausgeschlossen.
Ist die Lieferung der Übersetzung aus wichtigen Gründen wie Stromausfall, Serverfehler, Viren, höhere Gewalt o.ä. innerhalb der vereinbarten Zeit nicht möglich, wird der Auftraggeber umgehend von der Verzögerung in Kenntnis gesetzt und der nächstmögliche Liefertermin mitgeteilt.
Der Auftraggeber kann in der Folge von einem bereits erteilten Auftrag nur dann zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer zuvor – schriftlich – eine Nachfrist setzt und auch dieser Ersatztermin nicht eingehalten werden kann.
Für bereits erbrachte Leistungen ist in diesem Fall das vereinbarte Entgelt regelmäßig zu erbringen.
Der Auftragnehmer ist jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – dazu berechtigt, Aufträge nachträglich abzulehnen oder von dem Auftrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Übersetzungsleistungen sind nur für den Fall vom Auftraggeber zu entgelten, dass der Rücktritt auf Gründen beruht, für die er allein die rechtliche und/oder sittliche Verantwortung trägt. (So beispielsweise bei inhaltlich/rechtlich bedenklichem Material bzw. wiederholten Zahlungsverzügen oder unzuverlässiger Versorgung mit notwendigem Informationsmaterial.)
3. Zahlungsverkehr
Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, bleiben zunächst unverbindlich und bilden nur eine Richtlinie.
Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung auch die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung oder bar innerhalb der festgesetzten Frist zu begleichen.
Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330).
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Übersetzers.
Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Übersetzungsarbeit so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
4. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel:
Gerichtsstand ist Wien. Es gilt das österreichische Recht.
Sollte eine der in den AGB festgehaltenen Regelungen sich als rechtlich unhaltbar herausstellen, so entfällt sie und es verbleibt ansonsten bei den übrigen Regelungen. Die so entfallende Regelung ist durch eine rechtlich korrekte Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der Weggefallenen am ehesten entspricht.